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Die Beweissicherung lohnt sich auch bei kleineren Unfällen und Stürzen!

Auch wer lediglich leicht gestürzt ist, sollte von den örtlichen Gegebenheiten idealerweise ein Foto machen. Noch besser ist es, wenn ein Zeuge zugegen ist, der sich sowohl ein Bild von der Unfallstelle macht als auch den Unfallhergang bezeugen kann.

Bei einem Blechschaden am Auto handelt man automatisch so: Direkt ein paar Fotos vom Schaden knipsen und sich bestenfalls schnell noch ein bis zwei Zeugen notieren, die etwas zum Unfallhergang sagen können. Man will eben nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Genauso sollten Sie es als Fußgänger halten.

 

Es gibt keine Lappalie

Im Alltag begegnet man als Fußgänger häufig Stolperstellen, die gefährlich werden können: Unebene Wege, schlecht gesicherte Baustellen und vor allem glatte Gehwege sind es, die häufig zu Unfällen führen. Wer bei einem kleinen Unfall zunächst mit dem Schrecken allein davon kommt, denkt in der Regel nicht daran, Beweise zu sichern – es handelt sich ja schließlich nur um eine Lappalie. Man muss aber bedenken: Treten im späteren Verlauf doch noch Schmerzen auf, wegen denen man ärztliche Hilfe in Anspruch nimmt, wären Beweisfotos und Unfallzeugen sehr hilfreich.

Fallbeispiel:
Wenn man bei einem Winterspaziergang auf dem Gehweg ausrutscht, weil dieser nicht ordentlich geräumt wurde, hat evtl. Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Auch wenn man beispielsweise auf einem Supermarktparkplatz ausrutscht, kann ein solcher Anspruch bestehen. Diese Ansprüche dann auch durchzusetzen gestaltet sich, sofern weder Fotos noch Zeugen als Beweismittel gereicht werden können, als äußerst schwierig.

 

Fotografieren Sie den Unfallort

Sie sollten auf jeden Fall den Ort des Unfalls fotografisch dokumentieren. Selbstverständlich muss dazu keine kriminalistisch auswertbare Meisterfotografenarbeit angefertigt werden – Sie müssen lediglich die Stelle, an der der Unfall passiert ist, bildlich festhalten. Notieren Sie sich dann die relevanten Umstände, die Ihrer Sicht zum Unfall geführt haben (Glatteis etc.). Das Foto kann mit jeder heute üblichen Smartphonekamera geschossen werden. Erfassen Sie auch gleich die Namen und Adressen von bis zu 3 Unfallzeugen – dadurch untermauern Sie den zu schildernden Unfallhergang.

 

Melden Sie solche Unfälle

Unfälle, die im öffentlichen Raum (Gehweg, Parkplätze etc.) geschehen, sollten unbedingt gemeldet werden, um spätere Forderungen abzusichern. Beispielsweise können die Krankenkassen Kosten für Krankentransporte und Arztbesuche vom Unfallverursacher zurückfordern (über die Haftpflichtversicherung des Supermarktbesitzers z. B.). Das Gleiche gilt, wenn Ihr Unfall an einer Stelle geschieht, für die offensichtlich kein privater Haushalt haften müsste – im öffentlichen Verkehrsraum also. Dort können Stadt, Land und sogar der Bund in die Schadenshaftung genommen werden, wenn sie ihren entsprechenden Pflichten nicht nachkamen. Nach einem Unfall sollten Sie auf jeden Fall den Unfallfragebogen ausfüllen, den Ihnen Ihre Krankenkasse nach der Unfallmeldung zuschickt. Dort finden Sie dann auch den entsprechenden Platz, um Skizzen für den Unfallhergang zu zeichnen und um die Daten der Zeugen einzutragen.

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