Als einst der Arbeitsminister Norbert Blüm mit den Worten "Die Rente ist sicher" ein Novum im Sozialstaat Deutschland gesetzt hat, haben die Menschen dieser Aussage noch absolut vertraut. Das Land befand sich im Aufschwung und die Generationen der Babyboomer ließen zuversichtlich in die Zukunft blicken. Allerdings hat sich dies in den letzten Jahren immer stärker verändert. Der demografische Wandel verdeutlicht schon länger die Probleme mit der Rentenversicherung. Und durch Änderungen in der letzten Zeit scheint die Rente noch unsicherer zu sein, als selbst kritische Experten bisher angenommen haben.
Verbraucherinformationen zu Versicherungen und Finanzen
Verbraucherinformationen über die private und staatlich geförderte Altersvorsorge sowie verschiedene Hinweise zum Thema Rente.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer im Fall einer Insolvenz ihres Arbeitgebers nicht befürchten, um ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) gebracht zu werden. Diese Sicherheit geht auf das seit dem 1. Januar 2018 gültige Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrente zurück: Der Anspruch auf eine Betriebsrente kann nicht mehr verfallen, sobald ein Arbeitnehmer mindestens drei Jahre in einer Firma beschäftigt war. Außerdem muss er bei einem Wechsel des Arbeitgebers mindestens 23 Jahre alt sein.
Rentenfonds gehören zur Gruppe der Investmentfonds und werden als Sondervermögen gewertet. Der jeweilige Fondsmanager darf die Fondsgelder nur in eine Gruppe festgelegter Anleihen investieren. Sie legen den größten Teil ihres zur Verfügung stehenden Kapitals in festverzinsliche Wertpapiere inländischer und ausländischer Emittenten an. Es kann sich dabei um Bundesanleihen, Bundesobligationen, Staatsanleihen, Länderanleihen, Kommunalobligationen, Pfandbriefe, Inhaberschuldverschreibungen oder Unternehmensanleihen handeln.
Die Bestimmungen zur gesetzlichen Rente werden immer wieder den politischen Rahmenbedingungen angepasst. Das ist auch für das Jahr 2019 nicht anders. Das Kabinett um Kanzlerin Angela Merkel hat sich auf ein Rentenpaket geeinigt, bei dem vor allem Mütter, wegen Krankheit frühverrentete Menschen und Geringverdiener im Mittelpunkt stehen. Es ist geplant, dass die Reform Anfang 2019 in Kraft tritt. Sie soll dem Umstand Rechnung tragen, dass unsere Gesellschaft altert und immer mehr Rentenbeziehern immer weniger Einzahler gegenüberstehen.
Die Basisrente ist mit einem großen Steuervorteil in der Einzahlungsphase ausgestattet. Dieser Steuervorteil bis 2025 jedes Jahr angehoben, so auch mit dem Beginn des Jahres 2016.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) haben ein Urteil gesprochen, für das der Sozialverband VdK mit der Unterstützung von zwei Rentnern einen Prozessmarathon auf sich genommen hat und das dazu führen wird, dass den Sozialversicherungsträgern etwa eine Milliarde Euro entgehen.
Seit dem 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Mit seiner Hilfe soll es auch kleineren Unternehmen möglich sein, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten und so auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu werden. Aber wie gut klappt es bislang mit der „Nahles-Rente“?
„Wie bitte?“
Das ist eine häufige Reaktion, wenn die Rede auf das BRSG kommt.
Jahrzehntelang galten die Pensionskassen, die den Mitarbeitern von Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen sollten, als sichere Bank. Doch die Finanzkrise mit ihren dauerhaft sehr niedrigen Zinsen macht ihnen deutlich zu schaffen. Das brachte auch die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Mitte März 2018 ans Licht.
2016 haben Verbraucher etwa 5,2 Millionen Lebensversicherungen neu abgeschlossen. Ein Drittel davon waren Pensions- und Rentenversicherungen, weil sich die Kunden angesichts der seit geraumer Zeit niedrigen Zinsen von Aktien bessere Erträge versprochen haben. Das ist im Vergleich zu 2015 ein Plus von ca. 11 %.Was zunächst nach einer vernünftigen Entscheidung aussieht, birgt allerdings auch einige Nachteile
Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss rechtzeitig privat vorsorgen. Der erforderliche Sparaufwand ist oft niedriger als gedacht. Schon mit überschaubaren monatlichen Beträgen kann man sich etwas aufbauen. Allerdings gibt es am Markt eine Vielzahl an Produkten - der Verbraucher kann hier schnell den Überblick verlieren. In der aktuellen Niedrigzinsphase geht es darum, eine ausreichende Rendite mit der notwendigen Sicherheit zu verbinden. Ein weiteres Kriterium bei der Auswahl eines Vorsorgeprodukts sollte daher auch die Finanzstärke des Anbieters sein.
Die EU-Kommission hat Großes vor. Sie plant vor dem Hintergrund der prognostizierten demografischen Entwicklung in der EU eine neue Form der privaten Altersvorsorge. Nach heutigen Berechnungen werden in 40 Jahren jedem Rentner nur zwei Menschen im Erwerbsalter gegenüberstehen. Diese Situation ist eine große Belastung für die staatlichen Sozialsysteme innerhalb der EU. Betriebliche und private Altersvorsorgen existieren derzeit jedoch nur in sehr wenigen Mitgliedsstaaten, in anderen werden sie gar nicht angeboten. Das hat aus Sicht der Kommission vor allem rechtliche Gründe: Sowohl die EU als auch die einzelnen Länder haben sehr viele unterschiedliche Vorschriften, die der Entwicklung eines ausreichend großen Angebots für die private Altersvorsorge im Wege stehen.
Am 1. Juni 2017 haben die Bundestagsangeordneten der Großen Koalition dem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz; BRSG) zugestimmt. Die Bundesregierung hat dieses Vorgaben vorangetrieben, da auch dem Letzten aufgefallen sein wird, dass die gesetzliche Rentenversicherung in der heutigen und Form und als einzige Rentenzahlung für viele Menschen nicht mehr ausreichen wird, um ihre Grundbedürfnisse im Rentenalter zu decken. Ziel war es deshalb, die betriebliche Altersversorgung möglichst weit zu verbreiten, sodass sie auf freiwilliger Basis auch in kleinen Betrieben und unter Beschäftigten mit geringen Einkommen Lücken in der Alterssicherung schließt.
Schon seit vielen Jahren unterstützt der Staat nicht nur Arbeitnehmer beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge, sondern durch die sogenannte Rürup-Rente findet eine Förderung auch für Selbstständige und Freiberufler statt. Dies geschieht bei der Basisrente in Form von Steuervorteilen, die übrigens grundsätzlich auch für Arbeitnehmer gelten, die sich prinzipiell ebenso für die Basisrente entscheiden können. Dennoch sind nicht wenige Experten der Auffassung, dass die Rürup-Rente keineswegs für alle Personen empfehlenswert ist, die vom Grundsatz her ein Anrecht auf die Förderung haben.
Versicherer tun sich offenbar schwer mit der korrekten Formulierung und Gestaltung von Widerrufsbelehrungen: Was bereits aus dem Bereich der Baufinanzierungen bekannt wurde, ist auch bei den Lebens- und Rentenversicherungen passiert. Doch zahlreiche Versicherungskunden können sich nun auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) berufen, wenn sie ihre Verträge widerrufen wollen.
Es sind einerseits mittlerweile viele Millionen Bundesbürger, die bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Dennoch gibt es auf der anderen Seite insbesondere viele Familien, welche die staatliche Förderung bisher nicht nutzen. Nahezu alle Experten sind sich einig, dass es sich dabei definitiv um viel verschenktes Geld handelt. Zumal durch die staatlichen Zulagen insbesondere bei den aktuell extrem niedrigen Kapitalmarktzinsen eine durchaus rentable Form des Sparens genutzt werden kann.
Sie sind der Deutschen liebstes (Finanz-) Kind, die Lebensversicherungen. So belegen es auch die Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (gdv): 2014 betrug der Gesamtbestand an laufenden Lebensversicherungen im engeren Sinne 88,3 Millionen Stück. Bei einer Einwohnerzahl von 81,2 Millionen ist das eine interessante Summe, zu der jedes Jahr mehr als fünf Millionen Neuverträge hinzukommen. Ist also die Lebensversicherung DER Schlüssel für die private Altersvorsorge der Bundesbürger?
Schon jetzt sind viele Anleger und Sparer, die sich für eine Kapitallebensversicherung entschieden haben, aufgrund der in der Vergangenheit deutlich gefallen Renditen oftmals nicht zufrieden mit diesem Produkt. In diesem Jahr (2015) sind die Garantiezinsen auf ein Rekordtief von 1,25 Prozent gefallen und auch die Überschussbeteiligung wurde in der jüngeren Vergangenheit bei immer mehr Lebensversicherern reduziert. Jetzt soll eine ab Januar 2016 geltende strengere EU-Vorschrift dafür sorgen, dass Lebensversicherer krisenfester gemacht werden. Dies allerdings wird nach Meinung vieler Experten dazu führen, dass die Rendite der Lebensversicherungen noch weiter sinken könnte.
Lange Jahre waren in Deutschland Lebensversicherungen eine der beliebtesten Formen der Altersvorsorge. Doch seit der Finanzkrise sind Lebensversicherungen nicht mehr so attraktiv wie in früheren Jahren, da die Zinsen mittlerweile auf dem Tiefpunkt angelangt sind. Dadurch ist auch ungewiss, in welcher Höhe die Rückzahlung ausfallen wird. Die Lebensversicherung ist ein Finanzmodell aus vergangenen Zeiten, wo eine Police noch eine sichere Geldanlage darstellte. Die Assekuranzen hatten keine Problem Mittel zu erwirtschaften, um die Kunden langfristig bedienen zu können. Ab 2002 bemerkten die Assekuranzen Einbrüche in den Abschlüssen, welches sich auf der Abschaffung des Steuerprivilegs begründete.
Nach Riester-Rente, Rürup-Rente und Pflege-Bahr gibt es ganz aktuell wieder ein staatliches Projekt, welches den Namen einer Bundesministerin bzw. eines Regierungsmitgliedes trägt. Gemeint ist die sogenannte Nahles-Rente, bei der es vereinfacht dargestellt darum geht, dass Betriebsrenten attraktiver werden sollen.