Widerrufsrecht
Begriff | Definition |
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Widerrufsrecht | WiderrufsrechtEin Versicherungsantrag, dessen Annahme zu einem Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr führt und der nicht den sofortigen Versicherungsschutz beinhaltet, kann innerhalb von 2 Wochen ab Unterzeichnung schriftlich durch den Versicherungsnehmer widerrufen werden. Handelt es sich bei der Versicherung um eine Lebensversicherung, verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf 30 Tage ab dem Erhalt des Versicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn der Vertrag in den Bereich des Fernabsatzgesetzes fällt, also per Internet oder telefonisch abgeschlossen wurde. Die Versicherungsfrist beginnt erst dann, wenn dem Versicherten sämtliche Vertragsunterlagen zugegangen sind (Versicherungsschein, alle Unterlagen, Verbraucherinformation, Rechtsbehelfsbelehrung). Hinweise Mit der Änderung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zum 01.01.2008 wurde das Widerrufsrecht für folgende Versicherungsverträge ausgeschlossen:
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