Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Widerrufsrecht

Begriff Definition
Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Ein Versicherungsantrag, dessen Annahme zu einem Versicherungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr führt und der nicht den sofortigen Versicherungsschutz beinhaltet, kann innerhalb von 2 Wochen ab Unterzeichnung schriftlich durch den Versicherungsnehmer widerrufen werden. Handelt es sich bei der Versicherung um eine Lebensversicherung, verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf 30 Tage ab dem Erhalt des Versicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn der Vertrag in den Bereich des Fernabsatzgesetzes fällt, also per Internet oder telefonisch abgeschlossen wurde. Die Versicherungsfrist beginnt erst dann, wenn dem Versicherten sämtliche Vertragsunterlagen zugegangen sind (Versicherungsschein, alle Unterlagen, Verbraucherinformation, Rechtsbehelfsbelehrung).

Hinweise

Mit der Änderung des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) zum 01.01.2008 wurde das Widerrufsrecht für folgende Versicherungsverträge ausgeschlossen:

  • Verträge, die eine Laufzeit von unter einem Jahr haben
  • Verträge zur vorläufigen Deckung (Ausnahmen: Verträge, die nach dem Fernabsatzgesetz behandelt werden müssen)
  • Verträge, die Großrisiken versichern
  • Pensionskassen-Verträge, wenn sie im Rahmen der Entgeltumwandlung als betriebliche Altersvorsorge vorgesehen sind (Ausnahme: Verträge, die nach dem Fernabsatzgesetz behandelt werden müssen)
Zugriffe - 4373

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite