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Wertsachen

Begriff Definition
Wertsachen

Wertsachen

In verschiedenen Sachversicherungsbereichen wie z. B. der Hausratversicherung gibt es klare Definitionen, was genau Wertsachen sind. Zu den Gegenständen, die im Versicherungsrecht hierzu gezählt werden, gehören u.a.:

  • Urkunden einschließlich sonstiger Wertpapier und Sparbücher
  • Edelsteine
  • Schmucksachen
  • Perlen
  • Münzen und Medaillen sowie Gegenstände aus Platin oder Gold
  • Telefonkarten
  • Briefmarken
  • handgeknüpfte Teppiche
  • Pelze
  • Kunstgegenstände (Collagen, Gemälde, Plastiken, Grafiken, uva.)
  • Gobelins
  • alle Gegenstände aus Silber
  • Antiquitäten (Gegenstände sind mehr als 100 Jahre alt); Ausnahme: Möbelstücke

Bei Wertsachen gibt es anders als bei gewöhnlichen Hausratversicherungen besondere Grenzen zur Entschädigungshöhe und häufig auch die Notwendigkeit, eine zusätzliche Absicherung einzubauen (Valorenversicherung). Alle Gegenstände, die nicht der Definition der Wertsachen entsprechen, werden im Schadensfall zu niedrigen Werten ersetzt.

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