Wartezeit
Begriff | Definition |
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Wartezeit | WartezeitUm das subjektive Risiko des Kunden beschränken zu können, sind in vielen Versicherungssparten sogenannte Wartezeiten verankert. Damit ist gemeint, dass noch kein Versicherungsschutz für Leistungsfälle gegeben ist, obwohl bereits eine Prämie gezahlt wurde. Wartezeiten kann man unter bestimmten Voraussetzungen umgehen oder abkürzen, wenn es sich z. B. um einen lückenlosen Anschlussvertrag handelt. Als Beispiel kann eine private Krankenversicherung betrachtet werden, bei der folgende Wartezeiten gelten:
Die Wartezeit entfällt, wenn
Die Wartezeit kann bei einer PKV entfallen, sofern zwischen dem Ende der vorherigen und dem Beginn der neuen Krankenversicherung nicht mehr als zwei Monate liegen.
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