Vorläufige Deckungszusage
Begriff | Definition |
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Vorläufige Deckungszusage | Vorläufige DeckungszusageDie vorläufige Deckungszusage ist ein vollständiger Versicherungsvertrag, der vor dem endgültigen Abschluss eines Versicherungsvertrags greift und mit einer extra Prämie berechnet wird. Die zu bezahlende Prämie für die vorläufige Deckungszusage wird entweder mit dem nachfolgenden Vertrag verrechnet oder muss, sofern der eigentliche Vertrag nicht zustande kommt, nachgezahlt werden. Tritt zwischen der vorläufigen Deckungszusage und dem eigentlichen Vertragsschluss ein Schadensfall ein, ist der Versicherer in der Leistungspflicht. Abgeschlossen wird die vorläufige Deckungszusage dann, wenn sofortiger Versicherungsschutz geboten ist (z. B. Neuwagenzulassung). Die Gültigkeit der vorläufigen Deckungszusage endet
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