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Vorläufige Deckungszusage

Begriff Definition
Vorläufige Deckungszusage

Vorläufige Deckungszusage

Die vorläufige Deckungszusage ist ein vollständiger Versicherungsvertrag, der vor dem endgültigen Abschluss eines Versicherungsvertrags greift und mit einer extra Prämie berechnet wird. Die zu bezahlende Prämie für die vorläufige Deckungszusage wird entweder mit dem nachfolgenden Vertrag verrechnet oder muss, sofern der eigentliche Vertrag nicht zustande kommt, nachgezahlt werden. Tritt zwischen der vorläufigen Deckungszusage und dem eigentlichen Vertragsschluss ein Schadensfall ein, ist der Versicherer in der Leistungspflicht. Abgeschlossen wird die vorläufige Deckungszusage dann, wenn sofortiger Versicherungsschutz geboten ist (z. B. Neuwagenzulassung).

Die Gültigkeit der vorläufigen Deckungszusage endet

  • wenn der endgültige Vertrag (der eigentliche Hauptvertrag) durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer abgelehnt wird,
  • sobald die vereinbarte Zeitspanne der Gültigkeit abgeschlossen ist,
  • wenn die Vertragsverhandlungen scheitern (der Versicherungsnehmer lehnt z. B. einen Risikozuschlag ab,
  • mit dem formellen Abschluss der Hauptversicherung,
  • bei Zahlungsverzug oder Kündigung (Belehrungspflicht muss durch den Versicherer beachtet werden) oder
  • wenn eine neue Deckungszusage abgeschlossen wird.
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