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Verweisung

Begriff Definition
Verweisung

Verweisung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird zwischen einer abstrakten und einer konkreten Verweisung unterschieden. Die abstrakte Verweisung bietet den Versicherern die Möglichkeit, einem Versicherten eine theoretisch mögliche Arbeitsstelle vorzuschlagen, die die aufgrund seiner Qualifikationen noch ausüben kann. Ob der Versicherte eine solche Stelle findet, spielt dabei keine Rolle: Die abstrakte Verweisung befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht.

Eine Verweisung ist zulässig, wenn tatsächlich einer Berufstätigkeit (z. B. nach einer Umschulung) nachgegangen wird, welche sich mit den bislang durchgeführten Tätigkeiten vergleichbar und deshalb zumutbar ist (konkrete Verweisung). In der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die abstrakte Verweisung ausgeschlossen werden, dies erhöht jedoch sowohl die Prämie als auch den Leistungsumfang der Versicherung.

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