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Verschuldenshaftung

Begriff Definition
Verschuldenshaftung

Verschuldenshaftung

Gemäß §823 BGB ist die Verschuldenshaftung im Rahmen der Haftpflichtversicherung:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“

Folgende Voraussetzungen müssen im Versicherungsfall für die Verschuldungshaftung gegeben sein:

  • ein durch den Schädiger verletztes Rechtsgut in Form einer nicht rechtmäßigen Handlung,
  • schuldhaftes Handelns des Schädigers,
  • kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und der unrechtmäßigen Handlung und
  • der Schädiger muss deliktfähig sein.
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