Verschuldenshaftung
Begriff | Definition |
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Verschuldenshaftung | VerschuldenshaftungGemäß §823 BGB ist die Verschuldenshaftung im Rahmen der Haftpflichtversicherung: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“ Folgende Voraussetzungen müssen im Versicherungsfall für die Verschuldungshaftung gegeben sein:
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