Verjährung
Begriff | Definition |
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Verjährung | VerjährungAnsprüche, die sich aus den Versicherungsverträgen ergeben, die vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden, verjähren in der Regel nach 2 Jahren. Eine Ausnahme sind Lebensversicherungen, die eine Verjährungszeit von 5 Jahren vorsehen. Die Verjährungsfrist beginnt nach Jahresschluss des Jahres, in dem die Leistung fällig wurde. Im Zuge der VVG-Reform am 01.01.2008 veränderten sich die Verjährungsfristen auf Ansprüche, die nach diesem Datum gestellt werden können, auf 3 Jahre und entsprechen damit der Regelung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hinweis
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