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Unterversicherungsverzichtklausel

Begriff Definition
Unterversicherungsverzichtklausel

Unterversicherungsverzichtklausel

Wenn die Unterversicherungsverzichtsklausel im Rahmen der Hausratversicherung vereinbart wurde, werden bei einem Schadenfall keine Abzüge wegen Unterversicherung gemacht. Eine vereinbarte Mindestversicherungssumme pro Quadratmeter muss allerdings im Vertrag enthalten sein. Man kann jedoch trotz Unterversicherungsklausel unterversichert sein, wenn der Versicherungswert falsch zugrunde gelegt wurde (z.B. der Wert der versicherten Gegenstände liegt weit höher als der Versicherungswert). Es ist auch eine Überversicherung möglich, bei der die Gegenstände weitaus höher versichert sind und dieser Wert die Wiederbeschaffungskosten deutlich übersteigt.

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