Unfall
Begriff | Definition |
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Unfall | UnfallWenn eine versicherte Person durch ein plötzliches Ereignis von außen auf den Körper eine Gesundheitsschädigung erleidet, entspricht dies gemäß den Bedingungen der privaten Unfallversicherung einem Unfall. Innere Erkrankungen sind dieser Definition entsprechend ausgeschlossen. Als Unfall werden allerdings auch andere Umstände zugelassen wie zum Beispiel Muskelrisse, Bänderrisse oder auch verrenkte Gelenke durch eine erhöhte Kraftanstrengung.
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