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Termingeschäft

Begriff Definition
Termingeschäft

Termingeschäft

Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei einem Termingeschäft um ein Geschäft, bei dem die Ausführung erst an einem in der Zukunft liegenden, vertraglich festgelegten Termin abgewickelt wird. Das bedeutet: Der Vertrag zu einem Termingeschäft wird zwar bereits zum jetzigen Zeitpunkt geschlossen, das eigentliche Geschäft wird allerdings erst zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt abgewickelt. Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Termingeschäften in Deutschland. Einige sind mit einem sogenannten Wahlrecht belegt, bei dem der Käufer selbst wählen kann, ob er die im Vertrag vorgesehene Option zum betreffenden Zeitpunkt auch wirklich ausüben möchte.

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