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Tafelgeschäft

Begriff Definition
Tafelgeschäft

Tafelgeschäft

Wer mit Wertpapieren handelt, dem dürfte der Begriff Tafelgeschäft nicht fremd sein. Man bezeichnet damit eine bestimmte Form der Geschäftsabwicklung beim Kauf beziehungsweise Verkauf von Wertpapieren. In diesem Fall wird das Geschäft nicht einseitig abgewickelt, sondern Zug um Zug. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Käufer den Kaufpreis für die Lieferung eines Basiswertes sofort bezahlen muss, beziehungsweise die Lieferung erst nach der Bezahlung erfolgt. Bei den Tafelgeschäften wird also nicht - wie zum Beispiel bei einem Future - ein Zahlungsziel in der Zukunft festgelegt, sondern das Kapital fließt sofort.

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