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Stammaktie

Begriff Definition
Stammaktie

Stammaktie

Die Stammaktie ist das genaue Gegenteil zur Vorzugsaktie. Man bezeichnet damit ein Wertpapier, das seinem Inhaber ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung der betreffenden Aktiengesellschaft gewährt. Im Gegenzug erhält er allerdings eine etwas geringere Rendite, als es bei Vorzugsaktien der Fall ist. Jeder Stammaktie ist dabei genau ein Stimmrecht zuzuordnen. Mit seinem Stimmrecht kann der Aktionär an Abstimmungen im Rahmen der Hauptversammlung teilnehmen und somit persönlichen Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen.

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