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Rückwärtsversicherung

Begriff Definition
Rückwärtsversicherung

Rückwärtsversicherung

Der materielle und technische Beginn liegen beide vor dem formellen Beginn eines Versicherungsvertrags. Für den zurückliegenden Zeitraum besteht kein Leistungsanspruch. Die Rückwärtsversicherung wählt man, wenn rückwirkender Versicherungsschutz notwendig ist.

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