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Rücknahmepreis

Begriff Definition
Rücknahmepreis

Rücknahmepreis

Der sogenannte Rücknahmepreis wird dem Anleger insbesondere bei der Investition seines Kapitals in Investmentfonds begegnen. Er steht für den Preis, den der Anleger bei Rückgabe seiner Fondsanteile von der Fondsgesellschaft erhält. Dabei kann die Fondsgesellschaft diesen Rücknahmepreis nicht willkürlich festlegen, er wird zumeist von der depotverwaltenden Bank beziehungsweise dem entsprechenden Finanzdienstleister bestimmt. Dieser muss sich laut Gesetz in Deutschland von der Fondsgesellschaft unterscheiden. Ermittelt wird der Rücknahmepreis, indem die momentanen Kurse aller im Fonds enthalten Investments zusammengerechnet werden, und dazu noch die eventuell zurückbehaltene Barreserve addiert wird. Auf der Soll-Seite werden nun die durch die Fondsverwaltung entstandenen Kosten entgegengerechnet. Die entstandene Summe muss nun noch durch die Anzahl der Fondsanteile geteilt werden.

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