Riester-Rente
Begriff | Definition |
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Riester-Rente | Riester-RenteDie Riester-Rente ist ein Instrument zur Förderung der privaten Altersvorsorge und wurde zum 01.01.2002 eingeführt. In der Regel entspricht sie einer kapitalgedeckten betrieblichen oder privaten Altersvorsorge und wird staatlich gefördert. Die staatliche Förderung besteht aus einem steuerlichen Sonderausgabenabzug und einer Zulage. Im Wesentlichen sind Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Richter, Beamte, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie die Ehegatten dieser Personengruppen förderungsberechtigt und können in den Genuss der Riester-Rentenversicherung kommen.
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