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Raub

Begriff Definition
Raub

Raub

Wenn eine Person durch Androhung oder verübte Gewalt am Ort der Versicherung um Sachwerte bestohlen wird, erfüllt dies den Straftatbestand des Raubes. Zu einem Raub gehört, dass der Versicherte durch Gewaltandrohung oder gewalttätiges Handeln in eine Lage gebracht wird, keinen Widerstand leisten zu können. Um einen solchen Vorgang als Raub identifizieren zu können, muss zwischen dem Brechen der Widerstandskraft des Versicherten und der Wegnahme des geraubten Gegenstandes eine unmittelbare Zeitspanne zugrunde liegen, da andernfalls der Versicherer nicht mehr in der Leistungspflicht der Hausratversicherung ist.

Diebstahl oder auch Trickdiebstahl sind in einer gewöhnlichen Hausratversicherung nicht eingeschlossen, da der Täter keine Gewalt ausübt oder androht und es deshalb keinen Widerstand durch die Versicherten gibt. Wichtig ist, dass der Raub am Ort der Versicherung erfolgen muss, um den Versicherer in die Leistungspflicht nehmen zu können. Gegenstände, die durch den Versicherten zunächst an einen anderen Ort gebracht werden müssen (auf Verlangen des Täters), sind nicht versichert (z. B. bei einer Entführung oder Erpressung).

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