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Räuberischer Diebstahl

Begriff Definition
Räuberischer Diebstahl

Räuberischer Diebstahl

Wenn ein Täter innerhalb eines Raumes angetroffen wird, während er gerade einen Diebstahl begeht und daraufhin gewalttätig wird oder mit Gewalt droht, handelt es sich um einen räuberischen Diebstahl. Wird der Raum allerdings mit regulären Schlüsseln geöffnet, besteht Versicherungsschutz ausschließlich dann, wenn der Täter diese Schlüssel zuvor durch Einbruchdiebstahl, Raub oder einfachen Diebstahl unrechtmäßig dem Besitzer entwendet wurden. Räuberischer Diebstahl ist in der Regel als Sachverhalt in der Hausratversicherung mit abgedeckt.

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