Private Krankenversicherung (PKV)
Begriff | Definition |
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Private Krankenversicherung (PKV) | Private Krankenversicherung (PKV)In der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, krankenversichert. Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu vom Gesetzgeber festgelegt und auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bundesgesundheitsministerium.de) veröffentlicht. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Beiträge nicht nach der Einkommenshöhe, sondern nach dem Leistungsumfang und dem individuellen Risiko erhoben.
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Synonyme:
PKV |