Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Prämienanpassungsklausel

Begriff Definition
Prämienanpassungsklausel

Prämienanpassungsklausel

Wenn die Schadensausgaben eines Versicherungsunternehmens gestiegen sind, kann der Versicherer jährlich seine geforderte Prämie erhöhen. Hierfür gibt es ein eigenes Treuhänderverfahren. In den Versicherungsbedingungen ist die Prämienanpassung in der Regel bereits verankert. Für Verträge, die vor dem 30.07.1994 abgeschlossen wurden, hat der Versicherte bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Prämienerhöhung beträgt mehr als 5 % der zuletzt fälligen Prämie
    und/oder
  • Die Prämie beträgt mehr als 25 % der Erstprämie

Ein Sonderkündigungsrecht durch den Versicherungsnehmer ist auch für alle anderen Verträge dann möglich, wenn die sogenannte Prämienanpassungsklausel greift (Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung). In diesem Fall können Versicherungsverträge bei jeder Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung zur Prämienerhöhung übermittelt worden sein.

Tipp
Ein Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhung fällt dann weg, wenn im Versicherungsvertrag eine Dynamik vereinbart wurde. Sie gibt an, dass im Falle einer Prämienerhöhung nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen der Versicherung ansteigen.

Zugriffe - 4278

© 2022 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite