Prämienanpassungsklausel
Begriff | Definition |
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Prämienanpassungsklausel | PrämienanpassungsklauselWenn die Schadensausgaben eines Versicherungsunternehmens gestiegen sind, kann der Versicherer jährlich seine geforderte Prämie erhöhen. Hierfür gibt es ein eigenes Treuhänderverfahren. In den Versicherungsbedingungen ist die Prämienanpassung in der Regel bereits verankert. Für Verträge, die vor dem 30.07.1994 abgeschlossen wurden, hat der Versicherte bei einer Prämienerhöhung durch den Versicherer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
Ein Sonderkündigungsrecht durch den Versicherungsnehmer ist auch für alle anderen Verträge dann möglich, wenn die sogenannte Prämienanpassungsklausel greift (Prämienerhöhung ohne Leistungsverbesserung). In diesem Fall können Versicherungsverträge bei jeder Prämienerhöhung gekündigt werden. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung zur Prämienerhöhung übermittelt worden sein. Tipp
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