Nominalzins
Begriff | Definition |
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Nominalzins | NominalzinsDen Nominalzins kennt man sowohl aus dem Wertpapierbereich als auch bei der Vergabe von Krediten. Man bezeichnet damit den Zinssatz, den ein Kreditnehmer für eine bestimmte, im Voraus festgelegte Laufzeit bezahlen muss. Der Nominalzins kann dabei entweder als absolute Kapitalsumme, aber auch in Form eines Prozentsatzes angegeben werden. In letzterem Fall spricht man vom Nominalzinssatz. Im Bürgerlichen Gesetzbuch in Deutschland ist explizit vorgeschrieben, dass bei Verträgen mit Endverbrauchern ein Nominalzins zwingend angegeben werden muss. Der Zinssatz bleibt dann in der Rückzahlungsphase des Kredites zwar gleich, sein Betrag ändert sich jedoch dadurch, dass sich die Restsumme ständig verringert.
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