Nebenversicherung
Begriff | Definition |
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Nebenversicherung | NebenversicherungWenn zwei voneinander unabhängige Verträge zu einer versicherten Sache bestehen, deren Versicherungssummen den tatsächlichen Wert der versicherten Sache nicht überschreiten, spricht man von einer Nebenversicherung. Der Versicherte ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, andere Versicherungsunternehmen über den Bestand zusätzlicher Versicherungen zu informieren. Bei der Meldung an die zusätzlichen Versicherer sind sowohl sind sowohl die bestehenden Versicherungsunternehmen als auch die Höhe der Versicherungssumme mitzuteilen.
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