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Mehrheits- und Minderheitsaktionär

Begriff Definition
Mehrheits- und Minderheitsaktionär

Mehrheits- und Minderheitsaktionär

Die meisten Anleger, welche ihr Kapital in Aktien investieren, sind sogenannte Minderheitsaktionäre. Das bedeutet, ihnen gehören durch den Kauf ihrer Aktien insgesamt weniger als 50 Prozent des gesamten Aktienbesitzes des betreffenden Unternehmens. Erst wenn ein einzelner Aktionär mehr als 50 Prozent der gesamten Aktien besitzt, wird er als Mehrheitsaktionär bezeichnet. Wichtig zu wissen ist, dass Mehrheitsaktionäre einen besonders großen Einfluss auf die Entwicklung des Unternehmens beziehungsweise die Unternehmenspolitik haben. Schließlich gehört ihnen durch ihr Aktienpaket ein Großteil des Unternehmens. Bei großen Industriekonzernen, bei deren Aktien es keine Mehrheitsaktionäre gibt, spricht man auch von Großaktionären, wenn einzelne Anleger oder Unternehmen eine besonders große Stückzahl der im Umlauf befindlichen Aktien halten.

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