Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Materieller Versicherungsbeginn

Begriff Definition
Materieller Versicherungsbeginn

Materieller Versicherungsbeginn

Damit ist der tatsächliche Beginn des Versicherungsschutzes gemeint, ab dem der Versicherer eintretende Schäden bezahlt. Der genannte Versicherungsbeginn kann erst dann in Kraft treten, wenn die Erstprämienzahlung getätigt wurde oder zu einem bestimmten Termin, wenn eine erweiterte Einlösungsklausel vereinbart ist.

Zugriffe - 4008

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite