Materieller Versicherungsbeginn
Begriff | Definition |
---|---|
Materieller Versicherungsbeginn | Materieller VersicherungsbeginnDamit ist der tatsächliche Beginn des Versicherungsschutzes gemeint, ab dem der Versicherer eintretende Schäden bezahlt. Der genannte Versicherungsbeginn kann erst dann in Kraft treten, wenn die Erstprämienzahlung getätigt wurde oder zu einem bestimmten Termin, wenn eine erweiterte Einlösungsklausel vereinbart ist.
Zugriffe - 3764
|