Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Liebhaberwert

Begriff Definition
Liebhaberwert

Liebhaberwert

Im Bereich der Sachversicherungen gibt es Einschränkungen, welche Gegenstände oder Werte versichert werden können. Subjektive Werte, also nicht spezifische Gegenstandswerte, werden Liebhaberwert genannt (z. B. alte Erbstücke mit ideellem Wert) und sind nicht Gegenstand der Versicherung. Versicherbar ist nur der reale Sachwert. Es gilt der Wert, der zur Wiederbeschaffung der funktional gleichen Sache ermittelt wird.

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