Leitungswasser
Begriff | Definition |
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Leitungswasser | LeitungswasserAls Leitungswasser bezeichnet man im Versicherungswesen solches Wasser, das entgegen seiner eigentlichen Bestimmung ausgetreten ist aus
In Sachversicherungen sind wärmetragende Flüssigkeiten (Öle, Kälte- und Kühlmittel, Sole) und Wasserdampf dem Leitungswasser gleichgestellt.
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