Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Leitungswasser

Begriff Definition
Leitungswasser

Leitungswasser

Als Leitungswasser bezeichnet man im Versicherungswesen solches Wasser, das entgegen seiner eigentlichen Bestimmung ausgetreten ist aus

  • mit einem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen oder deren Teilen, die wasserführend sind,
  • Installationen mit Verwendungszweck Dampf- oder Warmwasserheizung,
  • Ab- oder Zuleitungsrohren im System der Wasserversorgung oder der mit dieser Installation verbundenen Schläuche oder
  • Wärmepumpen-, Klima- oder Solarheizungsanlagen und deren Anschlüssen oder Schlauchsystemen.

In Sachversicherungen sind wärmetragende Flüssigkeiten (Öle, Kälte- und Kühlmittel, Sole) und Wasserdampf dem Leitungswasser gleichgestellt.

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