Leistungsort
Begriff | Definition |
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Leistungsort | LeistungsortNach dem Versicherungsvertragsgesetz ist der Wohnsitz oder die Niederlassung des Versicherten auch zeitgleich der Leistungsort. Bei der Versicherungsprämie handelt es sich um eine sogenannte Schickschuld, was bedeutet, dass die Versicherungsprämie sowohl auf Kosten (Überweisungsgebühren etc.) als auch auf eigene Gefahr (Risiko einer Fehlbuchung usw.) an das Versicherungsunternehmen zu überweisen ist. Wird die Prämienzahlung per Abbuchung (Lastschriftverfahren) vereinbart, geht die Erfüllung an das Versicherungsunternehmen über (Holschuld durch rechtzeitige Abbuchung der Prämie).
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