Leistungsfreiheit
Begriff | Definition |
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Leistungsfreiheit | LeistungsfreiheitDer Begriff steht im Versicherungsgewerbe dafür, dass der Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen von seiner Pflicht zur Erbringung der versicherten Leistung befreit sein kann. Wenn zum Beispiel eine Obliegenheitsverletzung (der Versicherte kommt den Verpflichtungen des Versicherungsvertrages nicht nach) oder der Zahlungsverzug der Prämien vorliegen oder aber eine Anklagefrist verstrichen ist, kann der Versicherer die Leistungsfreiheit geltend machen.
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