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Leibrenten

Begriff Definition
Leibrenten

Leibrenten

Lebenslang gewährte Zahlungen, die weder vererbt noch verkauft werden können. Leibrenten sind nicht nur im Versicherungsbereich zu finden, sondern auch beim Immobilienverkauf (hier wird eine lebenslang zu zahlende Rente anstelle eines Kaufpreises bezahlt). Leibrenten können seit dem Jahr 2005 nachgelagert besteuert werden.

Dazu gehören:

  • Renten aus den Kassen der sozialen Rentenversicherung
  • Rentenzahlungen aus landwirtschaftlichen Alterskassen
  • aus berufsständigen Versorgungseinrichtungen bezahlte Renten (aufgrund der auf einer gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft beruhenden Altersversorgung für freie Berufe)
  • aus Leibrentenversicherungen, die nach dem 31.12.2004 entstanden sind, sofern die Leibrenten eine monatliche Zahlung anvisieren und die Zahlung der Rente nicht vor dem 61. Lebensjahr beginnt.
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