Komageld
Begriff | Definition |
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Komageld | KomageldFällt ein Versicherter in ein Koma und verharrt dort, wird Komageld durch den Versicherer bezahlt, sofern eine entsprechende Versicherung vorhanden ist. In Unfallversicherungen ist es regelmäßig nicht eingeschlossen, kann aber als zusätzliche Leistung gegen Aufpreis mit eingebunden werden. Auf dem Markt werden auch Tarife angeboten, die das Komageld bereits kostenfrei beinhalten.
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