Kapitalwahlrecht
Begriff | Definition |
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Kapitalwahlrecht | KapitalwahlrechtBei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen genießt der Versicherte oftmals ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Dieser Begriff steht für die Möglichkeit, die Auszahlungsmodalitäten für den aus dem Versicherungsvertrag hervorgehenden Kapitalbetrag selbst zu wählen. Der Versicherte kann also beispielsweise festlegen, dass ihm das Kapital in einer Summe bei Erreichen des Zuteilungszeitpunktes ausgezahlt wird. Er kann aber ebenso festlegen, dass dieses Kapital in monatlichen Beträgen - ähnlich einer Rente - an ihn ausgeschüttet wird. Letztere Möglichkeit ist für viele günstiger, da sich dadurch Steuern einsparen lassen.
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