Kapitallebensversicherung
Begriff | Definition |
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Kapitallebensversicherung | KapitallebensversicherungDie Kapitallebensversicherung, häufig auch kapitalbildende Lebensversicherung genannt, dient nicht nur der Versorgung durch Zahlung im Todesfall des Versicherten, sondern auch der Vermögensbildung für das Alter. Zum Laufzeitende der Kapitallebensversicherung werden die Sparbeiträge des Versicherten wieder ausbezahlt – inklusive in der Regel angefallener Zinsen und Dividenden-Ausschüttungen.
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