Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Invitatio-Modell

Begriff Definition
Invitatio-Modell

Invitatio-Modell

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 im Rahmen der Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, das bis dahin gültige Policenmodell (Vertragsunterlagen werden erst mit der Zusendung des Versicherungsscheins übersandt) aufzulösen und hat stattdessen das Antragsmodell (sämtliche Unterlagen müssen vor Vertragsschluss vorliegen) eingeführt. Um die Einfachheit der Versicherungsverkäufe dennoch zu gewährleisten, nutzen die Versicherungsunternehmen eine im BGB vorhandene Regelung, über die Versicherte über eine Belehrung und deren Bestätigung in Kenntnis gesetzt werden müssen.
Bei dieser Vorgehensweise wird der Kundenwunsch in Form einer unverbindlichen Anfrage (kein Antrag) gewertet. Erst auf diese unverbindliche Anfrage hin versenden Versicherungsunternehmen ein Angebot (Antrag), das ausführliche Informationen wie z. B. Bedingungen und Rechte enthält, an den Versicherungsnehmer. Der Versicherungsnehmer muss dieses Angebot in der Regel schriftlich und ausdrücklich annehmen. Dass vor dem Abschluss des Vertrags (Annahme durch Versicherungsnehmer) kein Versicherungsschutz besteht, ist ein Risiko, das zu Problemen führen kann.

Zugriffe - 4637

© 2024 vv360.de - Unabhängiger Ratgeber für Versicherungen, Geldanlagen und Kredite