Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Invaliditätsleistung

Begriff Definition
Invaliditätsleistung

Invaliditätsleistung

In der privaten Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung gehört die Invaliditätsleistung zu den  Hauptleistungen der Versicherungsunternehmen und wird erbracht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • dauerhafte Beeinträchtigung des Versicherten in seiner psychischen oder physischen Leistungsfähigkeit als direkte oder indirekte Folge eines Unfalls gemäß den Bedingungen aus dem Versicherungsvertrag,
  • innerhalb eines Jahres nach dem Unfall tritt eine Invalidität auf und
  • nach einem Unfall (innerhalb von 15 Monaten) stellt ein Arzt in Schriftform fest, dass eine Invalidität bedingt durch den Unfall entstanden ist und beim Versicherer geltend gemacht wird.

Die Unfallversicherung zahlt bei vollem oder teilweisem Verlust der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (s. Gliedertaxe).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel erst, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % festgestellt wird.

Hinweis
Durch den Umstand, dass ein Unfallversehrter durchaus auch innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen versterben kann, bezahlen die Versicherungsunternehmer die Invaliditätsleistung erst nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten. Der Versicherte hat in der Regel jedoch das Recht, die vereinbarte Unfall-Todesfall-Leistung in Form einer Vorschusszahlung zu erhalten.

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