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Höhere Gewalt

Begriff Definition
Höhere Gewalt

Höhere Gewalt

Ein von außen kommendes, durch Vernunft nicht abwendbares und auch nicht vorhersehbares Ereignis bezeichnet die Rechtsprechung als höhere Gewalt. Höhere Gewalt wird von keinem Versicherungsunternehmen versichert – mit Ausnahme einzelner Sparten und entsprechenden Vereinbarungen.

Folgende Beispiele werden als höhere Gewalt eingestuft:

  • Terroranschläge
  • Geiselnahmen
  • Sabotageakte
  • Naturkatastrophen
  • Reaktorunfälle
  • Kriegsgefahren
  • innere Unruhen
  • Krieg
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