Höhere Gewalt
Begriff | Definition |
---|---|
Höhere Gewalt | Höhere GewaltEin von außen kommendes, durch Vernunft nicht abwendbares und auch nicht vorhersehbares Ereignis bezeichnet die Rechtsprechung als höhere Gewalt. Höhere Gewalt wird von keinem Versicherungsunternehmen versichert – mit Ausnahme einzelner Sparten und entsprechenden Vereinbarungen. Folgende Beispiele werden als höhere Gewalt eingestuft:
Zugriffe - 4621
|