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Hausrat

Begriff Definition
Hausrat

Hausrat

Der gesamte Hausrat wird über die Hausratversicherung abgesichert. Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die zur Einrichtung, zum Verbrauch oder zum Gebrauch gedacht sind. Auch Bargeld und allgemeine Wertgegenstände werden über die Hausratversicherung abgesichert. Gegenstände, die von Besuchern zum Versicherten mitgebracht werden, sind nicht in dieser Hausratversicherung inkludiert. Bewegliche Gegenstände des Hausrats des Versicherten sind also demzufolge versichert, wenn sie, ohne dafür beschädigt werden zu müssen, auch an einen anderen Ort verbracht werden können (Wertsachen, Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr, Möbel).

Eine Hausratversicherung umfasst Schäden, die durch Blitzschlag, Brand, Ex- oder Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Frost und Rohrbruch, Hagel, Sturm sowie den Absturz von Luftfahrzeugen entstehen. Die versicherten Gegenstände sind im Schadensfall mit einer Neu- und Vollwertversicherung abgesichert, sodass die Versicherungssumme in Höhe des Wiederbeschaffungswerts abgeschlossen wird. Ein Richtwert: Die durchschnittliche Versicherungssumme beträgt derzeit 650 € pro m² Wohnfläche.

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