Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Haushaltsglasversicherung

Begriff Definition
Haushaltsglasversicherung

Haushaltsglasversicherung

Alle zum Haushalt gehörenden Glasarten können mit einer Haushaltsglasversicherung zusätzlich gegen Zerstörung abgesichert werden. Dabei ist das Zerbrechen aller fertig eingesetzten Fensterscheiben und aller anderen in der Versicherungspolice aufgeführten Gegenstände abgesichert. In der Regel ist auch die Notverglasung durch einen Fachbetrieb enthalten. Oberflächenbeschädigungen sind in dieser Versicherung in der Regel nicht enthalten (z. B. Absplitterungen und Kratzer). Undichte Randverbindungen (Blindwerden von Isolierverglasung), optische Gläser, Handspiegel und Beleuchtungskörper sowie Hohlgläser (z. B. Lampen, Trinkgläser etc.) sind von der Haushaltsglasversicherung ebenfalls ausgeschlossen.

Siehe auch www.billige-hausratversicherung24.de

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