Halbzwingende Vorschrift
Begriff | Definition |
---|---|
Halbzwingende Vorschrift | Halbzwingende VorschriftDas Statut der halbzwingenden Vorschrift besagt, dass von bestimmten Vorschriften, die im Vertragsversicherungsgesetz festgelegt sind, nur dann abgewichen werden kann, wenn die geplante Abweichung zum Vorteil des Versicherten ausfällt.
Zugriffe - 3856
|