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Härtefallregelung

Begriff Definition
Härtefallregelung

Härtefallregelung

2004 wurden im Rahmen der Gesundheitsreform für die von den gesetzlichen Krankenkassen gebotenen Leistungen (Ausnahme: Zahnersatz) individuelle Belastungsgrenzen eingeführt. Zuzahlungen sind danach auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei Menschen, die eine chronische Erkrankung nachweisen können, sind die Zuzahlungen auf 1 % ihrer Bruttoeinkünfte begrenzt. Sollte ein Einkommen sehr gering sein, ist es bei Zahnersatz möglich, den Festzuschussbetrag zu erhöhen.

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