Härtefallregelung
Begriff | Definition |
---|---|
Härtefallregelung | Härtefallregelung2004 wurden im Rahmen der Gesundheitsreform für die von den gesetzlichen Krankenkassen gebotenen Leistungen (Ausnahme: Zahnersatz) individuelle Belastungsgrenzen eingeführt. Zuzahlungen sind danach auf 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei Menschen, die eine chronische Erkrankung nachweisen können, sind die Zuzahlungen auf 1 % ihrer Bruttoeinkünfte begrenzt. Sollte ein Einkommen sehr gering sein, ist es bei Zahnersatz möglich, den Festzuschussbetrag zu erhöhen.
Zugriffe - 3748
|