Gewinnbeteiligung
Begriff | Definition |
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Gewinnbeteiligung | GewinnbeteiligungIn der Finanzfachsprache kennt man die Gewinnbeteiligung vor allem unter dem Begriff Dividende. Hiermit wird der Anteil von Unternehmensgewinnen bezeichnet, der anschließend an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Dabei besteht kein gesetzliches Recht darauf, als Aktionär eine Dividende zu erhalten. Sollte das Unternehmen keine oder zu geringe Gewinne erwirtschaftet haben, beziehungsweise die generierten Gewinne für die Sicherung der Zukunft - z. B. durch Investitionen - benötigen, so kann für ein oder mehrere Jahre keine Dividende ausgezahlt werden. Der Aktionär hat also keine Garantie auf die Auszahlung der Dividende.
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Synonyme:
Dividende |