Gefährdungshaftung
Begriff | Definition |
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Gefährdungshaftung | GefährdungshaftungBei der Gefährdungshaftung geht es nicht um schuldhaftes Handeln (also durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz), sondern um die Haftung allein wegen des Betriebs oder Besitzes einer Sache wie z. B. einem Auto oder einem Hund. Für Risiken, die durch den Besitz der versicherten Gegenstände entstehen, gibt es spezielle Versicherungen wie die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung. Beispiel
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