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Gefährdungshaftung

Begriff Definition
Gefährdungshaftung

Gefährdungshaftung

Bei der Gefährdungshaftung geht es nicht um schuldhaftes Handeln (also durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz), sondern um die Haftung allein wegen des Betriebs oder Besitzes einer Sache wie z. B. einem Auto oder einem Hund. Für Risiken, die durch den Besitz der versicherten Gegenstände entstehen, gibt es spezielle Versicherungen wie die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Beispiel
Beißt ein Hund ins Bein eines Postboten, ist es rechtlich nicht relevant, ob der Besitzer des  Hundes tatsächliche Schuld an diesem Vorfall trägt. Er haftet automatisch als Besitzer des Hundes.

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