Gebündelte Versicherung
Begriff | Definition |
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Gebündelte Versicherung | Gebündelte VersicherungRechtlich eigenständige Versicherungsverträge werden als gebündelte Sicherung zu einem Vertrag zusammengefasst, was in einem einzelnen Versicherungsschein dokumentiert wird. Häufig werden beispielsweise sogenannte „Familienpakete“ aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung angeboten. Für den erfolgreichen Abschluss solcher „Vertragsbündel“ gewähren die meisten Versicherer sogenannte „Bündelrabatte“. Hinweis
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