Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Gebündelte Versicherung

Begriff Definition
Gebündelte Versicherung

Gebündelte Versicherung

Rechtlich eigenständige Versicherungsverträge werden als gebündelte Sicherung zu einem Vertrag zusammengefasst, was in einem einzelnen Versicherungsschein dokumentiert wird. Häufig werden beispielsweise sogenannte „Familienpakete“ aus Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung angeboten. Für den erfolgreichen Abschluss solcher „Vertragsbündel“ gewähren die meisten Versicherer sogenannte „Bündelrabatte“.

Hinweis
Auch bei einem Vertragsbündel mit „Bündelrabatt“ bleibt die Möglichkeit, einzelne Positionen Versicherungen zu kündigen, bestehen.

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