Freizügigkeit
Begriff | Definition |
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Freizügigkeit | FreizügigkeitUnter diesem Begriff versteht man in der Versicherungsbranche eine besondere Vereinbarung zwischen Versicherer und Versichertem in der festgelegt ist, dass versicherte Sachen auch frei zwischen unterschiedlichen Orten bewegt werden dürfen, ohne dass jeweils eine veränderte Versicherungssumme vereinbart werden muss. Verabredungen dieser Art werden besonders häufig getroffen, wenn es sich bei dem Versicherungskunden um eine Firma mit einem Filialnetz handelt. Es ist möglich, für einzelne Risiken (z .B. Raub) oder Positionen (Waren) ohne und mit Prämienaufschlag jeweils separate Vereinbarungen zu treffen.
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