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Freibetrag

Begriff Definition
Freibetrag

Freibetrag

Das Steuersystem in Deutschland sieht für viele Steuerarten sogenannte Freibeträge vor. Dabei handelt es sich um Betragsgrenzen, bei deren Unterschreiten der Steuerpflichtige keine Steuern zu zahlen hat. Man möchte damit das soziale Gleichgewicht und die Gerechtigkeit fördern, sodass Menschen mit geringem Einkommen manche Steuerarten erst gar nicht bezahlen müssen. Einige Freibeträge lassen sich dagegen nur auf Antrag in Anspruch nehmen, zum Beispiel die Freistellung bei Kapitalerträgen. Hierzu muss ein spezieller Freistellungsauftrag beantragt und an das Kreditinstitut weitergegeben werden, damit dieses von den erwirtschaften Gewinnen der Kapitalanlage keine Steuern mehr abgeführt. Selbstverständlich gilt der Freistellungsauftrag auch nur bis zu einem gewissen Freibetrag.

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