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Fondsgebundene Lebensversicherung

Begriff Definition
Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung

In einer gemischten Lebensversicherung (Todes- und Erlebensfallzahlung) wird der Sparanteil über einen offenen Investmentfonds nach Kundenwunsch (z. B. Renten-, Immobilien- oder Aktienfonds) oder nach verlangter Anlageklasse (z. B. wachstums-, chancen- oder risikoorientiert) angelegt. Eine Garantie auf Verzinsung des angesparten Kapitals kann bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht gegeben werden, da der Kapitalzuwachs vom Kursverlauf an der Börse abhängig ist. Mittlerweile wurden auch sogenannte Garantieprodukte eingeführt, die ein Mindestniveau oder alternativ eine Ausschüttung der durch den Versicherten eingezahlten Beträge garantieren. Diese Garantie wirkt sich aber negativ auf die Rendite aus.

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