Ratgeber Versicherungen und Finanzen

Folgeprämienverzug

Begriff Definition
Folgeprämienverzug

Folgeprämienverzug

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer bei einem Folgeprämienverzug ein qualifiziertes Mahnschreiben an den säumigen Versicherten schicken. In diesem Mahnschreiben müssen folgende Punkte mindestens enthalten sein:

  • Höhe und Zusammensetzung der Prämienforderung
  • die Angabe der Zahlungsfrist (mindestens zwei Wochen)
  • eine Rechtsfolgenbelehrung (Beitragsfreistellung/Kündigungsrecht und Leistungsfreiheit) für den Fall, dass der säumige Kunde weiterhin nicht bezahlt.

Damit der Mahnbescheid seine Gültigkeit behält, muss er in Schriftform beim Versicherten vorliegen.

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