Folgeprämienverzug
Begriff | Definition |
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Folgeprämienverzug | FolgeprämienverzugGemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss der Versicherer bei einem Folgeprämienverzug ein qualifiziertes Mahnschreiben an den säumigen Versicherten schicken. In diesem Mahnschreiben müssen folgende Punkte mindestens enthalten sein:
Damit der Mahnbescheid seine Gültigkeit behält, muss er in Schriftform beim Versicherten vorliegen.
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