Folgeprämie
Begriff | Definition |
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Folgeprämie | FolgeprämieDie laufende oder Folgeprämie ist die Zahlung nach der Entrichtung der Erstprämie während einer Versicherungsperiode. Bei jährlicher Zahlungsweise sind Folgeprämien in der Regel innerhalb eines Monats nach Fälligkeit zu entrichten. Wird monatliche oder Quartalszahlung vereinbart, muss die Folgeprämie spätestens 14 Tage nach Fälligkeit entrichtet werden. Seit dem 01.01.2008 gilt, dass die Zahlungsfrist generell nur noch 14 Tage beträgt. Eine Ausnahme ist die Krankenversicherung, bei der zwei Monate veranschlagt sind.
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