Erweiterte Einlösungsklausel
Begriff | Definition |
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Erweiterte Einlösungsklausel | Erweiterte EinlösungsklauselWenn die erweiterte Einlösungsklausel in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) vereinbart worden ist, beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Vertrag vereinbarten Termin, sofern die zu zahlende Prämie durch den Versicherten spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt wird. Dadurch ist es möglich, Lücken im Versicherungsschutz zu umgehen. In vielen Versicherungsbedingungen ist diese Klausel standardmäßig enthalten. Ist dies nicht der Fall muss der Versicherungsvermittler einen Kunden auf diese Option oder auf die Vereinbarung einer möglichen vorläufigen Deckungszusage hinweisen.
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