Erstrisikoversicherung
Begriff | Definition |
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Erstrisikoversicherung | ErstrisikoversicherungHier wird bei einer Schadenversicherung das sog. „erste Risiko“ bis zu einer vereinbarten Schadenshöhe übernommen und somit eine Begrenzung der Versicherungsleistung durchgeführt. Bekannte Beispiele sind die Haftpflichtversicherung und die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
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